Justiz Beschreibung Justiz  
 
   
Beschreibung von Justiz Infos zu Justiz und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Guten Abend Herr Enger
"Meine Fr...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Justiz

Dieser Text beschreibt Justiz.


Der untere Text beinhaltet die Justiz Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Justiz Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Justiz fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Justiz möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Justiz Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Justiz beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Justiz. Fragen zu dem Thema Justiz können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Justiz Artikel

Die Justiz ist das staatliche Rechtswesen. In dem System der staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für die Judikative - die Rechtsprechung - als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive genannt. Er ist abgeleitet von der römischen Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit.

Die Rechtsprechung ist den Richtern anvertraut. In dem weiteren Sinne gehören außer den Gerichten zur Justiz auch die Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden sowie die Justizverwaltung, zu der die Justizministerien gehören. Zu dem staatlichen Rechtswesen gehört auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, deren Aufgaben in erster Instanz meist von den Amtsgerichten, teilweise aber auch von Notaren wahrgenommen werden.

Die Gerichte werden zusammenfassend auch als Gerichtsbarkeit genannt. Die Gerichte entscheiden Streitfälle oder überprüfen Entscheidungen öffentlicher Stellen (Behörden) nachdem Maßstab der geltenden Gesetze. Die Gerichte sind nach Rechtsgebieten aufgeteilt (Gerichtszweige). In jedem Gerichtszweig besteht eine Hierarchie der Gerichte sowie ein konkreter örtlicher Zuständigkeitsbereich: Für einen Streitfall ist damit in der Regel stets ca. ein bestimmtes Gericht zuständig. Die Entscheidungen dieses Gerichtes können dann meist zur Überprüfung vor ein weiteres Gericht gebracht werden (die nächste Instanz). Möglicherweise kann diese Entscheidung wiederum vor einem weiteren Gericht angefochten werden. Die Gerichte, die derart der Reihe nach mit einem Fall beschäftigt werden können, werden zusammen als Instanzenzug genannt.

Buch-Tipp: Asian Basics. Alles, was man braucht für das yin und yang in der Küche für anfänger und alle anderen auch diese buch aus der serie "basic" ist absolut empfehlenswert. es werden grundsachen erklärt, und ist es auch für geübte köche ein gutes nachschlagewerk. grundrezepte sind einfach und gut erklärt. es ist auch ein super nachschlagewerk. und ganz toll finde ich die modern und gelungen aufmachung. ich greife...

Die Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland

Die längste Tradition hat die ordentliche Gerichtsbarkeit, das sind die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Diese Gerichte beschäftigen sich mit Angelegenheiten des Strafrechts und des bürgerlichen oder Zivilrechts und tragen z. T. in einzelnen Bundesländern abweichende traditionelle Nennungen. So heißt z. B. das Oberlandesgericht in Berlin Kammergericht.

Die anderen Gerichte gehören zu den Fachgerichtsbarkeiten. Es gibt die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich in Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte (teilweise als Verwaltungsgerichtshof genannt) und das Bundesverwaltungsgericht gliedert. Diese Gerichte entscheiden Fälle aus dem Verwaltungsrecht.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt sich mit Fragen des Arbeitsrechtes, sie ist unterteilt in Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sowie das Bundesarbeitsgericht.

Die Sozialgerichtsbarkeit besteht aus Sozial- und Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Sie beschäftigen sich mit dem Sozialrecht.

Die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet Streitigkeiten in dem Steuerrecht. Hier gibt es Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof.

Neben diesen Gerichtsbarkeiten stehen die Verfassungsgerichte. Diese entscheiden Streitfälle am Maßstab der jeweiligen Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe überprüft aufgrund einer Verfassungsbeschwerde staatliches Handeln, einschließlich der Entscheidungen anderer Gerichte aus allen Bereichen, auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung des Bundes, dem Grundgesetz. Es überprüft aufgrund von Normenkontrollanträgen die Vereinbarkeit von Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen) auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nicht, ob staatliches Handeln, gerichtliche Entscheidungen oder landesrechtliche Normen dem Verfassungsrecht eines Bundeslandes entsprechen. Dies entscheiden die Landesverfassungsgerichte (auch Verfassungsgerichtshof). Schleswig-Holstein besitzt als einziges Land keinen Verfassungsgerichtshof. In einigen Ländern bezeichnet sich das Landesverfassungsgericht Staatsgerichtshof, wie z.B. in der Freien Hansesstadt Bremen.

Buch-Tipp: CRM - Entscheidungen richtig treffen Endlich mal klare Guidelines und nicht ca. Marketingblabla Ich bin mit der Implementierung von CRM bei uns in der Firma betraut und kann daher verschiedene Bücher beurteilen. Sicher ist es amüsanter ein Buch mit lauter Anekdoten aus der bunten Marketingwelt zu lesen, wer aber wirklich das Problem CRM - Einführung in dem Unternehmen lösen will, ist...

Geschichte

Bereits kurz nach der Niederlage Hitlerdeutschlands war der größte Teil des nationalsozialistischen Justiz-Personals wieder in dem Amt. Z.B. waren 1949 in Bayern 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazi-Richter, was 81 Prozent entspricht. Wobei allerdings bei dieser Art der Zählung jeder, der in der Nazizeit als Richter oder Staatsanwalt tätig war und beispielsweise Verkehrsstrafsachen oder Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes bearbeitet hat, als Nazi-Richter gezählt wird.== Zur Justiz gehörende Begriffe: ==


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Weiteres zu dem Artikel Justiz

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Entscheidung, Gewaltenteilung, Landesverfassungsgericht, Rechtswesen, Regel, Sozialgerichtsbarkeit, Staatsanwalt, System, Verfassungsrecht
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Justiz' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Justiz Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Justiz' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Justiz' und 'Justiz' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Justiz' Beschreibung entsprechen.
· Diese Seite wurde bisher 2.523 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 23:47:04
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 11:44, 29. Aug 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Justiz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 2.523 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 23:47:05
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 11:44, 29. Aug 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008